Stationäre Pflege

Die Pflege zu Hause ist nicht immer möglich. Dann ist eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oft die einzige Alternative. 

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Betreuung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Wie bei der häuslichen Pflege sind die Beträge für die vollstationäre Pflege nach Pflegegraden gestaffelt.

Seit dem 01.01.2022 erhalten Bewohner einen Zuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil. Dieser beträgt seit dem 01.01.2024 bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten 15%, bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 24 Monaten 30%, zwischen 24 und 36 Monaten 50% und ab 36 Monaten 75%. In den unten genannten Eigenanteilen ist dieser bereits berücksichtigt.

Die monatlichen Eigenanteile (ohne Investitionskosten) betragen (Rundungsdifferenzen sind möglich):

Pflegegrade 2 - 5                  Eigenanteil
bis 12 Monate vollstationär        2.322,45 €
> 12 Monate vollstationär          2.060,71 €
> 24 Monate vollstationär          1.711,73 €
> 36 Monate vollstationär          1.275,51 €

Pflegegrad 1
(kein Leistungszuschlag)            2.310,51 €

Rüstige                               ab 1.776,53 €

Hinzu kommen folgende Investitionskosten pro Monat:

Einzelzimmer   Kat. 2:  491,89 €

Einzelzimmer   Kat. 3:  437,35 €

Doppelzimmer Kat. 4:   324,58 €

Rufen sie uns an, oder kommen sie persönlich vorbei. Wir beraten sie gern.